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AGB

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
§ 3 Vertragsmodelle
§ 4 Vertragsschluss
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

§ 7 Leistungserbringung und Abnahme

§ 8 Nutzungsrechte und Lizenzen

§ 9 Einsatz von Drittanbietern

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

§ 11 Gewährleistung

§ 12 Haftung

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

§ 14 Geheimhaltung

§ 15 Referenznennung

§ 16 Change Requests

§ 17 Höhere Gewalt

§ 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen nexantera AI - Robin Stute, Inhaber Robin Stute (nachfolgend "Anbieter"), und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde").

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Maßgebend ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-Beratung und Prozessautomatisierung. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • KI-Beratung: Analyse bestehender Prozesse, Identifikation von Automatisierungspotenzialen, Erstellung von Roadmaps und Strategiekonzepten

  • Prozessautomatisierung: Entwicklung und Implementierung von automatisierten Workflows und Prozessen

  • KI-Implementierung: Anbindung und Integration von KI-Diensten in bestehende Systeme des Kunden, einschließlich Schnittstellenentwicklung

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen verständlich zu beschreiben und vor Projektbeginn die Erwartungen, Schnittstellen und Abnahmekriterien mit dem Kunden zu klären.

§ 3 Vertragsmodelle

Der Anbieter bietet drei Leistungsmodelle an:

3.1 Festpreis-Projekt: Definierter Leistungsumfang mit fester Vergütung. Nach Projektabschluss und vollständiger Bezahlung erfolgt die Übergabe sämtlicher im Namen des Kunden erstellter Konten, Zugänge und Rechte. Eine Einweisung in die übergebenen Lösungen ist im Leistungsumfang enthalten.

3.2 Retainer (monatliche Betreuung): Laufende Betreuung, Wartung und Weiterentwicklung gegen monatliche Vergütung. Konten und Zugänge werden vom Anbieter verwaltet, sofern nicht abweichend vereinbart. Der Kunde erhält die für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Zugriffsrechte.

3.3 Beratung auf Stundenbasis: Einzelne Beratungs- oder Umsetzungsleistungen werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Aufwände werden dokumentiert und auf Anfrage dem Kunden offengelegt.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig in folgenden Schritten:

  1. Kostenloses Erstgespräch

  2. Erstellung eines individuellen Angebots durch den Anbieter

  3. Vertragsschluss durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden (E-Mail genügt)

4.2 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen.

4.3 Mündliche Zusagen vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Accounts zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

5.2 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Projektabstimmung.

5.3 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Daten verfügt.

5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung wegen verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der Anbieter kann Mehraufwände nach dem vereinbarten Stundensatz, hilfsweise nach branchenüblichem Satz, in Rechnung stellen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Akzeptierte Zahlungsarten: Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, SEPA-Lastschrift.

6.3 Zahlungsmodalitäten je nach Vertragsmodell:

  • Festpreis-Projekt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Projektabnahme

  • Retainer: Monatliche Vorauszahlung; eine etwaige Einrichtungsgebühr wird vorab vereinbart

  • Stundenbasis: Monatliche Abrechnung der angefallenen Stunden

6.4 Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug, sofern nicht abweichend vereinbart.

6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug zur Leistungsverweigerung berechtigt.

6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.

6.7 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

§ 7 Leistungserbringung und Abnahme

7.1 Lieferfristen werden individuell vereinbart.

7.2 Bei Festpreis-Projekten erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform zu rügen. Werden keine Mängel innerhalb dieser Frist gerügt oder nimmt der Kunde die Leistung in Nutzung, gilt die Leistung als abgenommen.

7.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar und im Rahmen des Vertragszwecks nutzbar sind.

§ 8 Nutzungsrechte und Lizenzen

8.1 Festpreis-Projekt: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde unbeschränkte, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte an den eigens für ihn erstellten Lösungen.

8.2 Retainer: Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde alle für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte. Eine Übernahme der Lösung nach Vertragsende ist gegen gesonderte Vereinbarung möglich.

8.3 Stundenbasis: Die Nutzungsrechte an erstellten Arbeitsergebnissen gehen mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

8.4 Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm entwickelten Methoden, Verfahren, Vorlagen und Frameworks, die er bei der Leistungserbringung einsetzt. Eine Weitergabe dieser Methoden und Vorlagen an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

8.5 Eine Weitergabe der individuellen Lösungen an Dritte oder eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 9 Einsatz von Drittanbietern

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Software und Dienste Dritter einzusetzen, insbesondere Anbieter von KI-Sprachmodellen sowie weitere für das Projekt erforderliche Plattformen.

9.2 Für die vom Anbieter eingesetzten Drittanbieterdienste gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten, soweit sie ihm gegenüber wirksam werden.

9.3 Die Kosten für Drittanbieterdienste, die im Namen oder auf Rechnung des Kunden bezogen werden, trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO.

10.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

10.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Leistungserbringung Daten an Drittanbieter übermittelt werden können. Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und für die Information seiner betroffenen Personen selbst verantwortlich.

10.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Kundendaten nach Vertragsende innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10.5 Eine über die Standardimplementierung hinausgehende, projektspezifische Datenschutzkonzeption (z. B. spezielle Hosting-Anforderungen) ist nicht im Standardangebot enthalten und wird gesondert vergütet.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllen.

11.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist; er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Leistung erbringen.

11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe.

11.4 Bei Beratungsleistungen schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der Beratung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

11.5 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Leistungen, die auf Diensten Dritter beruhen.

§ 12 Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

12.4 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Fehlfunktionen, die durch Dienste Dritter (z.B. KI-Modelle, Workflow-Plattformen, Cloud-Dienste, Kommunikationstools) verursacht werden und auf die er keinen Einfluss hat. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Subdienstleister ist unter https://www.nexantera.de/subprocessors einsehbar.

12.5 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

§ 13 Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Festpreis-Projekt: Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

13.2 Retainer: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

13.3 Stundenbasis: Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann das Mandat von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Bereits angefallene Stunden sind zu vergüten.

13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten (Retainer)

  • Nichterfüllung wesentlicher Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse

13.5 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Geheimhaltung

14.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

14.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • öffentlich allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat,

  • der empfangenden Partei vor Mitteilung nachweislich bereits bekannt waren,

  • der empfangenden Partei rechtmäßig durch Dritte ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden,

  • aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 14a Aufzeichnung von Online-Meetings

14a.1 Der Anbieter behält sich vor, Online-Meetings (z.B. Erstgespräche, Projektmeetings) zur Erstellung von Protokollen, Transkripten und Zusammenfassungen automatisch aufzuzeichnen. Dies dient der Qualitätssicherung und der nachvollziehbaren Dokumentation der Projektkommunikation.

14a.2 Die Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Information sämtlicher Meeting-Teilnehmer und mit deren Einwilligung. Eine fehlende Einwilligung führt zur Deaktivierung der Aufzeichnung für das jeweilige Meeting.

14a.3 Die Aufzeichnungen, Transkripte und Zusammenfassungen werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

14a.4 Details zur eingesetzten Software und zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung und der Subprocessor-Liste zu entnehmen.

§ 15 Referenznennung

15.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden in allgemeiner Form als Referenz zu nennen sowie Namen und Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

15.2 Eine Veröffentlichung vertraulicher Projektdetails erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.

§ 16 Change Requests

16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs während der Vertragslaufzeit erfolgen über ein Change-Request-Verfahren in Textform.

16.2 Der Anbieter prüft den Änderungswunsch und unterbreitet dem Kunden ein Angebot über die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Zeitplan und Vergütung.

16.3 Änderungen werden erst nach beiderseitiger Bestätigung in Textform Vertragsbestandteil.

§ 17 Höhere Gewalt

17.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit und solange diese auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, Arbeitskämpfe, Embargos sowie längerfristige Strom- oder Netzwerkausfälle, die nicht von der betroffenen Partei zu vertreten sind.

17.2 Die betroffene Partei zeigt der anderen den Eintritt und Wegfall der höheren Gewalt unverzüglich an und bemüht sich nach Kräften um Behebung und Schadensminderung.

17.3 Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Die Dienstleistungen werden in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) angeboten.

18.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters.

18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.

18.6 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

18.7 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.


Stand: 27.05.2026

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